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Leistungen: Besonderheiten bei Immobilien
IMMOBILIENSERVICE AUGSBURG

Jede Immobilienvermietung und jeder Immobilienverkauf ähneln sich zwar, sind aber nie gleich. Das ist häufig in den Anlässen für die Vermietung bzw. den Verkauf begründet:

Familienzuwachs, Scheidung, Erbschaft, Betreuungs-Verfahren, Wechsel des Arbeitsplatzes, Garten und Haus "werden zu groß", weil die Kinder ausziehen, erhöhte Kreditzinsen sowie finanzielle Engpässe auf Grund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Insolvenz ...

Oftmals stellt sich für die Immobilieneigentümer/innen auch die Frage, ob sie vermieten oder verkaufen sollen.

Deshalb ist es wichtig, mit Makler/innen offen über die Gründe eines Verkaufs/ einer Vermietung zu sprechen.

Wenn die Situation es zulässt, sollten Entscheidungen möglichst gründlich bedacht, aber auch zur rechten Zeit getroffen werden.

Scheidung

Der Verkaufswert einer Immobilie leidet häufig, wenn es sich um eine sogenannte "Scheidungs-Immobilie" handelt - aber nur, wenn die Partner/ innen zerstritten sind.

Hier sind klärende Gespräche im Rahmen einer Mediation von Vorteil. Nur Paare, die an einem Strang ziehen und zumindest nach außen geschlossen auftreten, verkaufen ohne Nachteil.

Oftmals übernehmen plötzlich die Banken oder Scheidungsanwälte die Führung bei dem Immobilienverkauf.

Hier sollten sich die Betroffenen in gemeinsamen Gesprächen einigen, ob überhaupt verkauft werden soll und wenn ja, wie man am besten das Ziel erreicht.


Erbschaft

Eine Erbschaft macht das Leben nicht unbedingt leichter oder einfacher, besonders wenn es sich um Häuser oder Wohnungen handelt. Hier stellt sich häufig die Frage nach Vermietung oder Verkauf oder Eigennutzung.

Von Vorteil ist, wenn die Situation und die Immobilie erst einmal genau betrachtet werden:

Grundbücher, Mietverhältnisse, noch offene Rechnungen, Reparaturstau, Teilverkäufe ... Das Finanzamt klopft oftmals schnell an wegen der Erb-schaftssteuer. Hier sollte eventuell seitens der Erben ein Verkehrswert-Gutachten in Auftrag gegeben werden. Auch muss die Frage gestellt werden, aus welchen Mitteln zunächst die Erbschaftssteuer gezahlt werden soll.


Betreuungs-Verfahren

Wenn das Amtsgericht Verkauf oder Vermietung einer Immobilie prüfen lässt, haben die Eigentümer/innen selbst kaum noch Einfluss.
In den vergangenen Jahren habe ich mich auf den Immobilienverkauf (teilweise auch auf die Vermietung) im Rahmen von Betreuungs-Verfahren spezialisiert.

Die Gesamtsituation des Immobilien-Besitzes wird beurteilt, optimale Voraussetzungen für den Verkauf oder die Vermietung geschaffen.

Parallel dazu  erfolgt die Verkehrswert-Ermittlung.

Mit Vorbereitung des Kaufvertrags-Entwurfs wird das Amtsgericht bzw. die/der gesetzliche BetreuuerIn darüber in Kenntnis gesetzt. In der Regel wird die Zustimmung des Amtes vor der Beurkundung eingeholt.



Finanzierungseinbruch

Wenn das Bankdarlehn nicht mehr regelmäßig bedient wird, sollte rasch eine Lösung gefunden werden. Oftmals ist es schwierig, zu erkennen, ob es sich nur um vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten handelt.

Krankheit, Arbeitsverlust, Erhöhung der Zinsen und Inflation führen oft zu finanziellen Engpässen.

Kassensturz, Gespräche mit guten Freunden und der Bank sollten bald Klarheit bringen, ob tatsächlich nur ein Verkauf aus der Not heraus führt.

Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten oder aber - der Verkauf outet sich als große Erleichterung für alle, weil der Immobilienbesitz schon längere Zeit für Unwohlsein gesorgt hat.

Arbeitsplatzwechsel

Selten haben die Menschen so häufig Ihre Arbeitsplätze gewechselt wie heute. Oft hat eine Jobveränderung großen Einfluss auf den gesamten Alltag - für die ganze Familie.

Bevor eine Immobilie öffentlich zum Verkauf angeboten wird, sollte die Probezeit beendet sein.

Es macht Sinn, im Vorfeld schon mal Informationen zum Verkaufspreis und Marktgeschehen einzuholen. 

Manchmal wird diese Veränderung von Glück begleitet und es findet sich schnell ein neues Heim.

Es kann aber auch etwas dauern, bis die Immobilie verkauft ist und bis ein neues Angebot (egal ob Miete oder Kauf) passend scheint. Da bleibt oft nur der Weg in eine vorübergehende Herberge.

Immobilie "wird zu groß"

Wir alle kennen diese Häuser: bewohnt von einem älteren Ehepaar oder einer alleinstehenden Dame, die Kinder aus dem Haus, der Garten viel zu groß. Alles am und im Haus macht eigentlich nur noch Arbeit - und kostet!

Auch hier ist die Situation ähnlich wie bei der Arbeitsplatzveränderung und dem darauf folgenden Umzug, nur dass in diesem Fall der neue Wohnort oft freier bestimmt werden kann.

Gedanken über eine solch wesentliche Lebensveränderung werden häufig vom Freundes- und Nachbarkreis nicht unterstützt. Viele haben Angst vor dem Neuen und warnen vor dem Aufbruch.

Es ist ein Prozess, der aus einem inneren Impuls beginnen sollte.

Kund/innen, die ich in dieser Phase mit vielen Höhen und Tiefen begleitet habe, waren später erleichtert und froh, dass sie sich für den Aufbruch entschieden haben.

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